Doch die ohnehin schwierige finanzielle Situation der rund 30 Behandlungszentren in Deutschland hat sich
nach Angaben von Amnesty
in diesem Jahr weiter verschlechtert. Es habe bereits Entlassungen gegeben; viele Krankenkassen übernähmen weder die Dolmetsch- noch die Behandlungskosten. „In unserem hoch leistungsfähigen Gesundheitssystem besteht eine eklatante Versorgungslücke – ausgerechnet für die Menschen, die dringend auf qualifizierte Behandlung angewiesen sind“, so die Generalsekretärin von Amnesty Deutschland, Selim Caliskan.
Selbst Kinder kommen laut Brigitte Brand-Wilhelmy für ein Vierteljahr auf eine Warteliste. Die Familientherapeutin arbeitet im Kölner Therapiezentrum für Folteropfer, das von der katholischen Caritas getragen wird. Doch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge habe entschieden, eine Therapie von geduldeten Asylbewerbern nicht mehr mit EU-Mitteln zu unterstützen, sagte Brand-Wilhelmy der „Welt am Sonntag“. Sie appellierte an die Bundesregierung, die Finanzierung der Einrichtungen auf dauerhafte und verlässliche Grundlagen zu stellen. „Alles andere wäre verantwortungslos gegenüber den Menschen, die bei uns Schutz gesucht haben.“
„Folter ist verboten, immer und unter allen Umständen“
Auf internationaler Ebene müsse zudem der Export von Folterwerkzeug gestoppt werden, betont die Vizepräsidentin des Menschenrechtsausschusses im Europaparlament, Barbara Lochbihler (Grüne). „Folter ist verboten, immer und unter allen Umständen“, sagt sie – eine Erinnerung an die Anti-Folter-Konvention der Vereinten Nationen von 1984. In den Vertragsstaaten ist das absolute Folterverbot „notstandsfest“, darf also auch während Kriegen, innerer Unruhen oder im Katastrophenfall nicht außer Kraft gesetzt werden.
Die EU hat inzwischen Vorgaben geschaffen, um auch den Handel mit Folterinstrumenten zu verbieten. Doch auf einschlägigen Messen stellen Unternehmen laut Lochbihler weiterhin Elektroschocker, Fußschellen und Verhörstühle aus – sie nutzen Lücken in den EU-Verordnungen. Insofern müssten sich die EU-Staaten fragen lassen, wie ernst sie ihre eigenen Vorgaben nähmen. Hinzu komme: „Wer das Folterverbot durchsetzen will, darf keine Flüchtlinge in Länder abschieben, in denen ihnen Folter droht.“
Von Paula Konersmann (KNA)