Mit Blick auf die Asylverfahren sei es wichtig, dass auch in Krisenzeiten die Möglichkeit bestehe, eine fundierte Rechts- und Verfahrensberatung in Anspruch zu nehmen und gegen einen ablehnenden Bescheid Widerspruch einzulegen, so der Erzbischof. Wenn dies angesichts der aktuellen Einschränkungen nicht möglich sein sollte, wäre es besser, die Verfahren vorübergehend ruhen zu lassen oder Widerspruchsfristen entsprechend zu verlängern.
Heße betonte weiter, eine Aussetzung von Abschiebungen in dieser Situation sei „angemessen“. Nach allem, was bekannt sei, hätten in den vergangenen Tagen keine Abschiebeflüge stattgefunden. „In der gegenwärtigen Krisensituation sind andere Aufgaben vordringlich“, meinte er. Dazu gehöre etwa die Frage, wie Asylsuchende in großen Unterkünften vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus geschützt werden können.