Rund 100 Experten aus Nichtregierungsorganisationen, Kirchen und Politik bemängelten, dass solche Migranten wichtige Rechte nicht einklagen könnten, ohne ihre Abschiebung zu riskieren. Wenn sie um ihren Arbeitslohn geprellt würden, könnten sie zwar in der Theorie vor Gericht ziehen und ihren Lohn einklagen. Sobald jedoch ihr irregulärer Aufenthalt bekannt werde, müssten die Richter die Ausländerbehörde darüber informieren. Nutznießer seien in solchen Fällen Arbeitgeber, die sich um eine legale Anstellung und die Sozialabgaben drückten.
Im Falle einer akuten Krankheit stünden Menschen „ohne Papiere“ zwar gesetzlich dieselben Leistungen zu wie Asylbewerbern mit einer Aufenthaltsgestattung. Der Weg dazu führe aber über das Sozialamt und dessen Pflicht, die bekannt gewordenen Umstände an die Ausländerbehörde zu übermitteln. Sie könnten deshalb die Leistungen nicht in Anspruch nehmen, ohne die Abschiebung zu riskieren.
Als Erfolg werteten die Experten, dass Kindertagesstätten und Schulen auf Initiative des Forums seit acht Jahren die Ausländerbehörden nicht mehr über den Aufenthaltsstatus von Kindern informieren müssten. In der Praxis sei diese Regelung vielen Bildungseinrichtungen jedoch nicht bekannt.
Heße betonte, mit dem Globalen Migrationspakt habe sich die überwältigende Mehrheit der UN-Mitgliedstaaten dazu bekannt, die Menschenrechte von Migranten ungeachtet ihres Aufenthaltsstatus zu achten. „Nun kommt es darauf an, diesen Worten auch Taten folgen zu lassen“, forderte der Hamburger Erzbischof. Das Forum wurde auf Initiative der Bischofskonferenz gegründet.
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