Frage: Präsident Joseph Kabila hat bereits für Unmut gesorgt, als er ankündigte, ein drittes Mal für das Amt des Staatschefs zu kandidieren.
Kobler: Ich glaube nicht, dass Kabila gesagt hat, dass er ein drittes Mal kandidieren wird. Der Präsident weiß, dass es eine Verfassung gibt und die Verfassung besagt, dass man nur zweimal für eine Amtszeit von jeweils fünf Jahren antreten darf.
Frage: Aber Kabila wollte angeblich die Verfassung genau in diesem Punkt ändern.
Kobler: Der fragliche Artikel kann nicht einfach geändert werden. Mitarbeiter von Kabila haben deswegen die Idee eines Referendums ins Spiel gebracht. Aber diese Idee ist jetzt wohl auch vom Tisch.
Frage: Die Wahlen werden also ordnungsgemäß stattfinden – ohne einen Kandidaten Kabila?
Kobler: Ich bin zuversichtlich, dass der Termin eingehalten werden kann. Meine Erfahrung zeigt allerdings, dass man wirklich 18 Monate zur Vorbereitung braucht. Dieser Prozess ist jetzt angelaufen.
Frage: Rund die Hälfte der Kongolesen ist katholisch. Die Kirche gilt als wichtiger Player in dem Land. Welche Rolle spielt sie im Vorfeld der Wahlen?
Kobler: Die Kirche bezieht eine politische Position, die der unseren nicht unähnlich ist: Verfassungsmäßigkeit des Prozesses, Einhaltung des Wahlkalenders, friedlicher Übergang der Macht und ein ungehinderter Wahlkampf.
Frage: Sind die Entführungen und Ermordungen von Priestern im Ostkongo ein Indiz dafür, dass Spannungen zwischen Kirche und Politik zugenommen haben?
Kobler: Das ist zumeist der chaotischen Situation in diesem Teil des Landes geschuldet. Insgesamt wissen wir von 400 bis 500 Menschen aus diesem Gebiet, die vor einiger Zeit verschwunden sind, darunter eben auch Priester. Viele von ihnen konnten wieder in ihre Heimat zurück, nachdem die Milizen, die für ihre Verschleppung verantwortlich waren, besiegt wurden.
Frage: Müssen sich Warlords für solche und andere Verbrechen im Kongo juristisch verantworten?
Kobler: Das ist ein mitunter mühsamer Prozess. Wie schwierig das auch auf internationaler Ebene ist, zeigt das seit 2011 laufende Verfahren gegen Ignace Murwanashyaka in Stuttgart, der seine Kämpfer von Deutschland aus zu Kriegsverbrechen im Kongo angestachelt haben soll.
Frage: Was ist mit der kongolesischen Armee, deren Soldaten ebenfalls derartige Verbrechen zur Last gelegt werden?
Kobler: Wir können nur mit Truppenteilen zusammenarbeiten, die eine saubere Menschenrechts-Bilanz haben. Wenn eine Truppeneinheit unsere Hilfe möchte – Transport, Nahrungsmittel, Wasser, Diesel –, dann prüfen wir die Truppenführer. Seit 2012 haben wir rund 2.600 Offiziere nach einem Ampelsystem bewertet: „Grün“ für unbelastet, „Rot“ für belastet. Bei „Rot“ gibt es dann beispielsweise keine Unterstützung.
Frage: Wie fällt die Gesamtbilanz aus?
Kobler: Von den 2.600 Fällen wurden nur 118 als „rot“ eingestuft. Jeder dieser 118 Soldaten ist einer zu viel. Aber es zeigt doch, dass 95 Prozent des Offizierskorps durchaus die Menschenrechte respektieren. Man muss auch das Positive sehen.
Von Joachim Heinz (KNA)