Kein Mindestalter von 21
Auch konnte die Union sich nicht mit ihrer Forderung nach einer Heraufsetzung des Mindestalters auf 21 durchsetzen. Die SPD hatte die Sorge, dass die jüngeren Frauen damit in die Illegalität abgedrängt würden und für Hilfen nicht mehr erreichbar seien. Der besonderen Situation junger Prostituierter soll nun neben der häufigeren Gesundheitsberatung ein besonderer Schutzparagraf Rechnung tragen.
Durchsetzen konnte die Union die Kondompflicht. Damit will sie vor allem die Selbstbestimmung der Prostituierten stärken. Dabei sind sich die Fachpolitiker bewusst, dass eine Überprüfung schwierig ist. Es soll Prostituierten aber zumindest die Möglichkeit bieten, mit Verweis auf das Gesetz ungeschützten Geschlechtsverkehr abzulehnen. Unions-Fraktionsvize Nadine Schön (CDU) sieht darin zudem ein „klares Signal an den Freier, dass Prostituierte nicht als reine Objekte anzusehen sind“.
Die Regelungen sollen für alle Prostituierte gelten, gleich ob sie in Bordellen arbeiten oder ihr Geld auf dem Straßenstrich oder in Privatwohnungen verdienen. Bereits im August hatten sich beide Seiten auf Grundzüge zur Regulierung der Prostitutionsstätten geeinigt. Dazu gehören eine Erlaubnispflicht und eine Zuverlässigkeitsprüfung. Weisungen der Zuhälter, die der Selbstbestimmung der Prostituierten widersprechen, sollen künftig unzulässig sein.
Referentenentwurf im März
Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) will bis März einen Referentenentwurf vorlegen. Dabei werden noch viele Details zu regeln sein. Außerdem dürfte sich im parlamentarischen Verfahren noch einiges ändern.
Die Opposition übte derweil wie zu erwarten scharfe Kritik. Grüne wie Linke hatten verpflichtende Regelungen stets als Stigmatisierung und Bevormundung der Prostituierten abgelehnt. Die Frauenrechtlerin Alice Schwarzer sah hingegen in dem Kompromiss einen Sieg der „Pro-Prostitutionslobby“.
Parallel dazu muss nun auch das Bundesjustizministerium eine Regelung gegen
Menschenhandel
und Zwangsprostitution vorlegen. Die Union fordert hier unter anderem die Einführung der Strafbarkeit von Freiern, wenn diese „wissentlich und willentlich die Zwangslage der Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution ausnutzen und diese zu sexuellen Handlungen missbrauchen“. Die Regelung soll im Rahmen der – längst überfälligen – Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie geschehen. Bundesjustizminister Heiko Mass (SPD) hat zwar einen Entwurf vorgelegt – um die Frist einzuhalten. Die Zwangsprostitution hat er aber bislang ausgespart.
Von Christoph Scholz (KNA)