Trelle würdigte „positive Entwicklungen“ der rechtlichen Situation. So seien Schulen und Krankenhäuser nicht mehr verpflichtet, den Ausländerbehörden zu melden, wenn ihnen Migranten in aufenthaltsrechtlicher Illegalität bekannt würden. In der Lebenswirklichkeit erlebten diese jedoch weiter viel „Ignoranz und Unwissenheit“, kritisierte der Hildesheimer Bischof zugleich. Er führte den Fall einer Frau an, die mit Blinddarmdurchbruch in eine Klinik eingeliefert wurde, woraufhin die Klinikverwaltung sie an die Behörden gemeldet hatte.
„Angeblich ordnungspolitische Zwänge“ dürften es nicht unmöglich machen, dass auch sogenannte illegale Migranten ihre Rechte in Anspruch nehmen, betonte Trelle. Er sprach sich dafür aus klarzustellen, dass es nur Aufgabe von Polizei und Gerichten sei, solche Zuwanderer an die Ausländerbehörden zu melden.
Appell an Politik
Trelle mahnte, das Thema müsse „über die Parteigrenzen hinweg“ auf der politischen Tagesordnung bleiben. Er bedauerte, dass es im Koalitionsvertrag nicht eigens aufgeführt sei. Der Bischof erinnerte an einen Gesetzentwurf, mit dem die SPD als Oppositionspartei in der vergangenen Legislaturperiode „viele Probleme einer Lösung näher gebracht hätte“. Nun sollten sich die Sozialdemokraten als Regierungspartner erneut dafür einsetzen, so Trelle, der auch die Migrationskommission der Bischofskonferenz leitet.