Auch ein militärischer Beitrag?
Darf und soll die internationale Gemeinschaft eingreifen – und zwar nicht nur mit Diplomaten und Hilfskonvois, sondern auch mit Waffen und Soldaten –, wenn ein Land in Gewalt und Blutvergießen versinkt? So wurde gefragt, als der libysche Diktator Gaddafi ankündigte, er werde die aufständischen Bewohner von Bengasi abschlachten. Die gleiche Frage wird gestellt mit Blick auf den schauerlichen Bürgerkrieg in Syrien und die failing states in Afrika. Bei der Münchener Sicherheitskonferenz vor wenigen Wochen haben der Bundespräsident und mehrere Minister öffentlich darüber nachgedacht, wie Deutschland eine größere Verantwortung bei der Lösung akuter Krisen übernehmen könne, was auch den Einsatz militärischer Gewalt einschließen könnte.
Seit geraumer Zeit bekennt sich die Staatengemeinschaft zum Prinzip der so genannten „Schutzverantwortung“ (Responsibility to protect), auch wenn dieser Grundsatz noch keine unmittelbare völkerrechtliche Bedeutung erlangt hat. Auch Papst Benedikt XVI. hat deutlich gemacht, dass die Kirche dem zentralen Gedanken zustimmt: Regierungen haben die Pflicht, der Bevölkerung ein Leben in Würde und Frieden zu ermöglichen. Wenn sie stattdessen ihre Machtmittel einsetzen, um massenhafte Gewalt zu verüben, oder aber nicht mehr in der Lage sind, den Absturz des Landes in Chaos und Blutvergießen zu verhindern, so verliert das absolute Interventionsverbot in die inneren Angelegenheiten eines anderen Staates seine Berechtigung. Mehr noch: Responsibility to protect begründet sogar, je nach Umständen, die Pflicht, in einem Land einzugreifen, um massenhaftem Sterben oder einer fortgesetzten Missachtung elementarer Menschenrechte Einhalt zu gebieten.