Genau aus diesem Grund, argumentiert FIAN-Geschäftsführerin Ute Hausmann, müsste eine Kreditvergabe oder der Einstieg in Unternehmensbeteiligungen und Fonds möglichst schon im Vorfeld bekanntgegeben werden. Es bestehe Nachholbedarf, räumt Wenn ein, verweist jedoch zugleich auf zugängliche Quellen wie den
DEG-Lagebericht
oder das unlängst eingerichtete Beschwerdemanagement. „Dazu müsste man allerdings erst einmal wissen, über was man sich beschweren kann“, entgegnet Hausmann.
„Wir wissen, mit wem wir es zu tun haben“
Im Hintergrund steht letzten Endes die Frage, wie weit eine Zusammenarbeit mit Ländern und Unternehmen gehen soll, die zunächst oft noch weit entfernt von westlichen Vorgaben etwa in Sachen Regierungsführung oder Arbeiterrechten agieren. Wenn zeigt sich davon überzeugt, dass die DEG mit ihren internen Kontrollen die Spreu vom Weizen trennt. Wer mit Tabak, Alkohol oder Waffen handeln will, braucht erst gar nicht bei den Akquisiteuren vorstellig zu werden. Große Staudammprojekte oder die Ausbeutung von Öl- und Gasfeldern sind laut Wenn ebenfalls tabu.
Die übrigen Anwärter werden penibel durchleuchtet. „Wir wissen am Ende ziemlich genau, mit wem wir es zu tun haben.“ Den Rest regelt der Markt. „Gerade wenn Unternehmen ins Ausland expandieren, führt an internationalen Umwelt- und Sozialstandards kein Weg vorbei“, betont Wenn. Dies wiederum schlage sich positiv auf die soziale und wirtschaftliche Entwicklung in den Ländern Afrikas, Lateinamerikas oder Asiens nieder.
Soweit die Theorie. Aber warum hat das Instrumentarium im Fall von Honduras versagt? „Hat es nicht“, sagt Wenn. Der Kunde habe die DEG-Vereinbarungen nicht umgesetzt. Die Portfoliomanager schlugen Alarm; der Entwicklungsfinanzierer kündigte 2011 die Verträge, Geld wurde nicht ausgezahlt. „Insofern betrachte ich auch dieses Engagement als Erfolgsgeschichte“, sagt Wenn. Ob der Bundestag eine ähnliche Auffassung vertritt oder noch Redebedarf sieht, wird sich ab heute zeigen. Dann prüft der zuständige Ausschuss die
FIAN-Petition
.
Von Joachim Heinz