Das Dokument beinhaltet ein Individualbeschwerdeverfahren speziell für Kinder und Jugendliche. Damit erhalten Minderjährige die Möglichkeit, eine Verletzung der Kinderrechtskonvention beim UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in Genf zu melden, nachdem der nationale Rechtsweg erschöpft ist.
„Deutschland hat ein wichtiges politisches Zeichen für Kinderrechte gesetzt und sollte jetzt an andere Staaten appellieren, diesem Beispiel zu folgen. Denn nur wenn zehn Staaten das Zusatzprotokoll ratifizieren, wird es auch rechtsverbindlich“, so VENRO-Vorstandsmitglied Ralf Tepel. Neben Deutschland haben bisher Gabun und Thailand dem Fakultativprotokoll zugestimmt.
Das große Engagement der Zivilgesellschaft habe entscheidend dazu beigetragen, dass das Protokoll ausgearbeitet und verabschiedet wurde, erklärte Tepel am Dienstag. Um das Protokoll auch konkret umzusetzen, müsse die Bundesregierung noch einiges tun. So gebe es in Deutschland bisher kaum Institutionen, die die Beschwerden von Kindern und Jugendlichen annehmen könnten.