Länder der Afrikanischen Union (ohne Marokko) mit ihren Flaggen.
Unesco nimmt neue Stätten auf

Welterbe in Afrika – doppelt gefährdet

Neu Delhi/Bonn  ‐ Während Italien fest damit rechnet, dass die Via Appia Antica die 60. Welterbestätte wird, hat Burkina Faso jetzt mit dem Königlichen Hof von Tiebele immerhin einen vierten Eintrag in der Unesco-Liste.

Erstellt: 27.06.2024
Aktualisiert: 14.08.2024
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Der Königliche Hof von Tiebele im Süden von Burkina Faso in Afrika ist künftig Teil des Welterbes der Unesco. Das gab die Kommission am Freitag in Neu Delhi bekannt. Aus Afrika aufgenommen wurden außerdem archäologische und paläontologische Stätten im Hochland Äthiopiens sowie archäologische Fundstätten in Südafrika, die bis zu 162.000 Jahre alte Belege für die Entwicklung modernen menschlichen Verhaltens liefern, wie die Kommission erklärte.

Die Aufnahme von Tiebele begründete die Unesco damit, dass es ein herausragendes Beispiel für traditionelle Architektur einer ethnischen Gruppe, der Kassena, sei. Die kunstvoll dekorierten Lehmhäuser würden die soziale Organisation spiegeln.

Die Orte Melka Kunture und Balchit im äthiopischen Hochland gelten als bedeutende Fundstätten von prähistorischen Werkzeugen und Fossilien. Sie sind bis zu zwei Millionen Jahre alt und bieten laut Unesco wertvolle Einblicke in die Evolutionsgeschichte des Menschen.

In Teilen Afrikas sind Welterbestätten allerdings in mehrfacher Hinsicht gefährdet. In Burkina Faso haben sich terroristische Gruppen, die dem „Islamischen Staat“ und Al-Kaida nahe stehen, nach Experteneinschätzung bis in den Süden und in die dort angrenzenden Nachbarländer ausgebreitet. Der Nationalpark W, der in Burkina Faso, Niger und Benin liegt, ist seit Jahren geschlossen und gilt als Rückzugsort von bewaffneten Gruppen.

Wie gefährdet Welterbestätten in der Region sind, wurde vor zwölf Jahren in der Stadt Timbuktu im Norden Malis deutlich. Islamisten zerstörten Gräber von islamischen Heiligen und griffen eine Moschee an. Einen der Täter verurteilte der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag 2016 zu einer neunjährigen Haftstrafe. Es war das erste Mal, dass die Zerstörung von Kulturgütern vor dem Internationalen Strafgerichtshof verhandelt wurde.

KNA