Landrechte stärken - Hunger bekämpfen
Der großflächige Ankauf von Land durch internationale Investoren, das sogenannte Langrabbing, führt in vielen Ländern des Südens zu massiven Menschenrechtsverletzungen. Um dem gravierenden Ausmaß von Landraub Einhalt zu gebieten, haben die Vereinten Nationen im Mai ein neues Völkerrechtsinstrument verabschiedet: die Freiwilligen Leitlinien zur verantwortungsvollen Verwaltung von Boden- und Landnutzungsrechten, Fischgründen und Wäldern.
Aktualisiert: 29.06.2023
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Michael Windfuhr, stellvertretender Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte, war als unabhängiger Menschenenrechts-Experte maßgeblich an den Verhandlungen beteiligt. Für sein herausragendes Engagement im Bereich der Ernährungssicherung erhielt er vergangene Woche von Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner die Professor-Niklas-Medaille. Diese wird an Persönlichkeiten in herausgehobener Funktion verliehen, die sich in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft oder Ernährung verdient gemacht haben.
Frage: Herr Windfuhr, das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) hat Sie in der vergangenen Woche mit der Professor-Niklas-Medaille ausgezeichnet. Herzlichen Glückwunsch an dieser Stelle. Was war der Grund für diese Ehrung?
Windfuhr: Das Landwirtschaftsministerium wollte, dass die Menschenrechte in den Freiwilligen Leitlinien der Vereinten Nationen angemessen berücksichtig werden. Daher bat es mich, als unabhängigen Menschenrechtler, an den Verhandlungen teilzunehmen und diese beratend zu begleiten. Durch meine Erfahrung im Bereich der Ernährungssicherung konnte ich die Ausgestaltung der Leitlinien unterstützen und maßgeblich vorantreiben. Das war der Grund für die Auszeichnung. Ich habe mich sehr darüber gefreut, dass das Ministerium in der Ehrung auch darauf hingewiesen hat, dass ich bereits von 2002 bis 2004 als Vertreter der Menschenrechtsorganisation FIAN an der Entwicklung der Leitlinien zum Recht auf Nahrung teilgenommen und diese mit begleitet habe. Mit der Medaille hat das Bundesministerium mein gesamtes 25-jähriges Engagement zum Recht auf Nahrung wertgeschätzt. Das hat mich persönlich sehr gefreut.
Frage: Worum geht es in den Leitlinien genau?
Windfuhr: Es geht letztendlich um die Frage, wie der Zugang zu Land, den viele Kleinbauern auf der Welt haben, rechtlich abgesichert werden kann. Es muss sichergestellt werden, dass die Kleinbauern bei großflächigen Landinvestitionen nicht übersehen werden und dass sie ihre Nutzungsrechte behalten können. Wenn Regierungen und internationale Konzerne Land kaufen, sollten sie als erstes recherchieren, wer das Land derzeit eigentlich nutzt.
Frage: In Europa ist das Landnutzungsrecht klar geregelt: Grundbesitz wird durch eine entsprechende Eintragung im Grundbuch dokumentiert, für Landverpachtungen gibt es Pachtverträge. Wie sieht das in den Entwicklungsländern aus?
Windfuhr: In einem Großteil der Länder des Südens gibt es gar keine oder nur unzureichende Register. Manche Ländereien sind gar nicht erst eingetragen. Die Landvergabe ist häufig nur informell geregelt: Viele Bauern nutzen Land, das ihnen durch einen lokalen Stammesführer zugeteilt wurde oder es gibt Gemeindewiesen, von denen Kleinbauern jeweils nur einen Teil nutzen. Die steigende Zahl gewaltsamer Landnahmen zeigt deutlich, dass all diese Leute häufig übersehen werden, wenn ihre Rechte nicht verlässlich aufgeschrieben sind.
Frage: Die Leitlinien erinnern internationale Investoren also daran, diese informellen Landnutzungsformen zu berücksichtigen und die Menschen auch entsprechend abzusichern anstatt sie zu vertreiben?
Windfuhr: Genau, es ist ein Text, der sehr sorgfältig darüber spricht, wie eine gute Landverwaltung aussieht. Die Leitlinien empfehlen, dass zunächst sämtliche Leute, die Ländereien nutzen, erfasst werden – noch vor den Investitionen. Er sorgt dafür, dass informelle Nutzungsstrukturen formalisiert werden, so dass die Menschen eine Absicherung haben, selbst wenn sie nicht die Besitzer des Landes sind. Darüber hinaus setzen die Leitlinien internationale Standards für einen gerechten Investitionsprozess. Ein solcher zeichnet sich beispielsweise dadurch aus, dass die Landnutzer vor dem Verkauf des Landes informiert und entsprechend entschädigt werden. Außerdem müssen Regeln darüber aufgestellt werden, wie das Landregister auszusehen hat. Es darf hiervon nur eines geben, nicht zwei oder drei. Ich kenne Beispiele von den Philippinen, bei denen es drei Register gibt, die untereinander konkurrieren. Im Zweifelsfall ist dasjenige am wichtigsten, in dem der Golfclub eingetragen ist und nicht der Kleinbauer.
Frage: Unsere Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner hat die Freiwilligen Leitlinien als Meilenstein der internationalen Entwicklungszusammenarbeit bezeichnet. Was macht die Standards so bedeutsam?
Windfuhr: Das Besondere an den Leitlinien ist, dass der Menschenrechtsansatz darin angemessen berücksichtigt wird. Der Text gibt vor, dass insbesondere benachteiligte Gruppen bei Landtransfer-Prozessen erfasst werden müssen. Sind bestimmte Bevölkerungsgruppen gesetzlich schlechter gestellt und werden gezielt diskriminiert, müssen Gesetze geändert werden. Darüber hinaus sollten die Regierungen Beschwerdemöglichkeiten und Anlaufstellen für die Betroffenen einrichten. All diese Maßnahmen sind in den Leitlinien sehr gut festgehalten. Somit ist das Dokument gut nutzbar, um besonders unter Druck befindliche Bevölkerungsgruppen besser zu schützen.
Speziell für die Länder des Südens sind die Freiwilligen Leitlinien ein wichtiges Dokument. Hier muss eine gute Regierungsführung etabliert werden. Eine solche ist jedoch von außen immer nur begrenzt einklagbar. In Ländern wie Indien zum Beispiel, die über eine lebendige Demokratie und Zivilgesellschaft verfügen, können die Standards eine wichtige Referenzgröße werden – sowohl für die vielen zivilgesellschaftlichen Organisationen als auch für viele engagierte Richter und Rechtsanwälte.
Frage: Warum ist das Interesse an Land in den letzten Jahren so stark gestiegen?
Windfuhr: Seit der Welternährungskrise 2007/2008 ist die Suche nach Land eine andere geworden. Vorher wurde wenig in natürliche Ressourcen investiert. Das hat sich jetzt dramatisch verändert, weil wir uns in eine Knappheitssituation hinein bewegen. Die Preise für die meisten Agrarprodukte sind auf dem Weltmarkt substantiell gestiegen. Die Folge ist ein steigendes Interesse an Land und Landinvestitionen – sowohl vonseiten nationaler Eliten als auch von internationalen Investoren und Finanzgesellschaften.
Frage: Gelten die Leitlinien denn auch für private Investoren?
Windfuhr: Wie alle völkerrechtlichen Dokumente sind die Leitlinien ein Dokument, das Staaten abgestimmt haben. Zudem ist es auch noch freiwillig. Die Stärke dieser Standards ist aber, dass sie inzwischen von allen Mitgliedern der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen abgestimmt worden sind. Dies verleiht ihnen eine universelle Anerkennung. In dem Dokument steht ausdrücklich, dass auch private Investoren menschenrechtliche Pflichten und Verantwortlichkeiten haben. Letztendlich wird mit den Leitlinien ein Standard gesetzt, den alle Akteure einhalten sollen.
Frage: Wie sie bereits sagten, die Leitlinien sind freiwillig. Wer sorgt dafür, dass sie von Regierungen und internationalen Konzernen auch eingehalten werden?
Windfuhr: Wie alle Menschenrechtstexte werden die Leitlinien nicht automatisch befolgt, nur weil sie existieren. Das ist ein grundsätzliches Problem. Wir haben keine Weltpolizei, die dabei hilft, solche Standards durchzusetzen. Dennoch: Der Text zeigt denjenigen ihre Rechte auf, die Opfer von Landraub sind. Die Betroffenen können sich in den Medien, vor dem Parlament oder gar vor Gericht auf diese international anerkannten Leitlinien berufen und auf die Verletzung ihrer Menschenrechte hinweisen. Die Opfer können sich an die Öffentlichkeit wenden und die Investoren herausfordern, Stellung zu beziehen.
Auch wir in Deutschland können dazu beitragen, dass die Standards eingehalten werden: Wir können Bewusstsein schaffen für die gewaltsamen Landvertreibungen in den Ländern des Südens, für einen sensibleren Umgang der Wirtschaft mit diesem Thema und letztendlich natürlich für die Bedeutsamkeit der Freiwilligen Leitlinien.
Das Interview führte Lena Kretschmann.
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Zur Person
Der Politikwissenschaftler und Menschenrechtsexperte Michael Windfuhr verfügt über langjährige Erfahrungen in der Menschenrechtsarbeit zivilgesellschaftlicher Organisationen, besonders im Bereich der Verteidigung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Menschenrechte. Fast zwanzig Jahre lang hat er die internationale Menschenrechtsorganisation FIAN (Food First Information and Action Network) mit aufgebaut und mit geleitet. Ab 2006 leitete er beim Diakonischen Werk der EKD und bei Brot für die Welt das Menschenrechtsreferat. Seit dem 1. Januar 2011 ist Windfuhr stellvertretender Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte.