Keine Klagen von Ordensfrauen in Deutschland
Bild: © KNA

Keine Klagen von Ordensfrauen in Deutschland

Frauen ‐ Der Deutschen Ordensobernkonferenz liegen laut eigenen Angaben keine Klagen von Ordensfrauen über Ausbeutung oder respektlose Behandlung vor. „Persönlich bin ich der Überzeugung, dass es diese jedoch gibt“, sagte Generalsekretärin Agnesita Dobler.

Erstellt: 08.03.2018
Aktualisiert: 08.03.2018
Lesedauer: 

Der Deutschen Ordensobernkonferenz liegen laut eigenen Angaben keine Klagen von Ordensfrauen über Ausbeutung oder respektlose Behandlung vor. „Persönlich bin ich der Überzeugung, dass es diese jedoch gibt“, sagte Generalsekretärin Agnesita Dobler am Donnerstag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Ursache dafür könnten „unklare Absprachen oder falsch verstandene Loyalität“ sein, so die Franziskanerin. „Insbesondere dann, wenn es sich um geistliche Vorgesetzte handelt.“

Auch seien „traditionell oder kulturell geprägte Rollenbilder oder auch definitiv bestehende Abhängigkeiten“ ein wesentliches Moment. Beispielsweise müsse ein Bischof sein Einverständnis erteilen, wenn eine Ordensgemeinschaft in seinem Bistum eine Niederlassung errichten wolle. Mit Blick auf in Deutschland tätige Ordensfrauen aus dem Ausland fügte Schwester Agnesita hinzu: „Dass Abhängigkeiten besonders auch dann gegeben sein können, wenn Menschen in eine fremdes Land kommen, die Kultur dort eine andere ist und zudem am Anfang geringe Sprachkenntnisse und mangelndes Wissen über die Rechtslage vorhanden sind, liegt auf der Hand.“

In der vergangenen Woche hatte die Vatikanzeitung „Osservatore Romano“ über eine Ausnutzung von Ordensfrauen in Italien berichtet. Manche von ihnen würde von Geistlichen wie niedere Bedienstete behandelt. Eine Schwester wird mit den Worten zitiert: „Hinter alldem steht leider immer noch die Auffassung, dass eine Frau weniger als ein Mann zählt, und vor allem, dass der Priester für die Kirche alles ist und eine Nonne nichts.“

Auch seien „traditionell oder kulturell geprägte Rollenbilder oder auch definitiv bestehende Abhängigkeiten“ ein wesentliches Moment. Beispielsweise müsse ein Bischof sein Einverständnis erteilen, wenn eine Ordensgemeinschaft in seinem Bistum eine Niederlassung errichten wolle. Mit Blick auf in Deutschland tätige Ordensfrauen aus dem Ausland fügte Schwester Agnesita hinzu: „Dass Abhängigkeiten besonders auch dann gegeben sein können, wenn Menschen in ein fremdes Land kommen, die Kultur dort eine andere ist und zudem am Anfang geringe Sprachkenntnisse und mangelndes Wissen über die Rechtslage vorhanden sind, liegt auf der Hand.“

In der vergangenen Woche hatte die Vatikanzeitung „Osservatore Romano“ über eine Ausnutzung von Ordensfrauen in Italien berichtet. Manche von ihnen würden von Geistlichen wie niedere Bedienstete behandelt. Eine Schwester wird mit den Worten zitiert: „Hinter alldem steht leider immer noch die Auffassung, dass eine Frau weniger als ein Mann zählt, und vor allem, dass der Priester für die Kirche alles ist und eine Nonne nichts.“

Die organisatorische Basis für die Mitarbeit von Ordensleuten in Betrieben außerhalb des eigenen Klosters, etwa in Krankenhäusern, bilde in Deutschland der sogenannte Gestellungsvertrag, erläuterte die Generalsekretärin der Deutschen Ordensobernkonferenz. Um dem grundsätzlichen Verkündigungsauftrag Rechnung zu tragen, der immer „Hintergrundfolie“ der Tätigkeit sei, „ist im Gestellungsvertrag nicht alles im Detail abgestimmt, sondern es bedarf eines konstruktiven Miteinanders“, betonte sie. „Unterbleibt diese Verständigung, kann es im konkreten Einsatz zu Missverhältnissen kommen.“

Die Deutsche Ordensobernkonferenz vertritt eigenen Angaben zufolge die Interessen von knapp 20.000 Ordensleuten in Deutschland, darunter etwa 15.900 Ordensschwestern. Grundauftrag sei es, so die Generalsekretärin, die Ordensgemeinschaften in allem zu unterstützen, was diesen hilft, ihren Auftrag im kirchlichen und gesellschaftlichen Kontext zu erfüllen. „Wenn Probleme wie die im 'Osservatore Romano' beschriebenen auftauchen, wird sie die einzelne Ordensgemeinschaft beraten.“ Sollten sich diese als dringlich und übergreifend erweisen, so werde man damit auf die entsprechenden Gesprächspartner, zum Beispiel bei der Deutschen Bischofskonferenz, zugehen.

© KNA

Die Deutsche Ordensobernkonferenz

Die Deutsche Ordensobernkonferenz (DOK) ist der Zusammenschluss der Höheren Oberen der Orden und Kongregationen in Deutschland. Zur DOK gehören 419 Obere, die insgesamt rund 19.900 Ordensfrauen und -männer in Deutschland vertreten, darunter ca. 15.900 Ordensschwestern. Mehr Informationen finden Sie auf der Homepage.