Katholiken-Rat: Abgeschobene Kranke aus Äthiopien zurückholen

Menschenrechte ‐ Der Diözesanrat der Katholiken im Bistum Eichstätt verlangt die Rückkehr einer in ihre Heimat abgeschobenen Äthiopierin. Der Rat verwies auf Papst Franziskus, der eine menschenwürdige Behandlung von Migranten fordere.

Erstellt: 30.01.2021
Aktualisiert: 29.01.2021
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Der Diözesanrat der Katholiken im Bistum Eichstätt verlangt die Rückkehr einer in ihre Heimat abgeschobenen Äthiopierin. Das Gremium ruft den bayerischen Innenminister Joachim Herrmann (CSU) nach eigenen Angaben vom Freitag dazu auf, die am 28. Dezember ausgeflogene Mimi T. (33) „sofort nach Deutschland zurückzuholen und die Abläufe und Verfahren in der Abschiebehaftanstalt in Eichstätt auf die Achtung der Menschenrechte hin zu prüfen“. Darin habe die Frau mehrere Monate verbracht. Sie sei stark psychisch erkrankt. Der Rat verwies auf Papst Franziskus, der eine menschenwürdige Behandlung von Migranten fordere.

Mimi T. war 2009 aus Äthiopien geflohen. Sie war dort als politische Gefangene inhaftiert worden und Opfer von sexueller Gewalt geworden, wie kürzlich bereits der Arbeitskreis (AK) „Shalom für Gerechtigkeit und Frieden“ an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt (KU) mitgeteilt hatte. Sie leide an einer posttraumatischen Belastungsstörung. Mehrere Fachleute hätten sie als suizidal und nicht reisefähig diagnostiziert. Zudem sei Mimi T. stark abgemagert. In Nürnberg habe sie ihren Mann, mit dem sie seit drei Jahren verheiratet sei, in Äthiopien hingegen keine Kontakte mehr. Mimi T. brauche Therapie und Behandlung, was in Äthiopien unmöglich sei.

Laut Diözesanrat und AK setzen sich auch Organisationen wie Amnesty International, der Bayerische Flüchtlingsrat, die Jesuitenflüchtlingshilfe und die äthiopische Gemeinde in Nürnberg für Mimi T. ein, ebenso der evangelische Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm.

Das Bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen erklärte auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA), Mimi T. habe nach ihrer unerlaubten Einreise nach Deutschland mehrere Asylanträge beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) gestellt. Diese seien abgelehnt worden. Sämtliche Entscheidungen des Bamf habe man verwaltungsgerichtlich überprüft und bestätigt.

Außerdem erklärte das Landesamt, das Verwaltungsgericht Ansbach habe sich eingehend mit dem Gesundheitszustand der Frau befasst. Es sei zu dem Schluss gekommen, „dass die von Frau T. vorgebrachten Erkrankungen kein Abschiebungshindernis darstellen“. In der Eichstätter Abschiebehaftanstalt sei sie regelmäßig ärztlich untersucht worden. „Danach war von Flug- und Reisefähigkeit auszugehen.“

© Text: KNA