Forderungen nach Neuverhandlung des EU-Mexiko-Handelsabkommens

Forderungen nach Neuverhandlung des EU-Mexiko-Handelsabkommens

Gerechtes Wirtschaften ‐ Das erneuerte Abkommen mit dem nordamerikanischen Land enthalte aktuell weiterhin keine ausreichenden Schutzmechanismen für Klima und Umwelt, Arbeitnehmer und Menschenrechte, kritisieren 16 Organisationen aus Deutschland, Österreich, Frankreich und den Niederlanden, darunter die kirchlichen Hilfswerke Brot für die Welt und Misereor.

Erstellt: 28.04.2021
Aktualisiert: 27.04.2021
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Zivilgesellschaftliche Organisationen aus Europa fordern eine Neuverhandlung des überarbeiteten Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Mexiko. Das erneuerte Abkommen enthalte aktuell weiterhin keine ausreichenden Schutzmechanismen für Klima und Umwelt, Arbeitnehmer und Menschenrechte, kritisieren 16 Organisationen aus Deutschland, Österreich, Frankreich und den Niederlanden, darunter die kirchlichen Hilfswerke Brot für die Welt und Misereor sowie die Globalisierungskritiker von Attac. Am Mittwoch veröffentlichen sie die Publikation „EU-Mexiko - alle Macht den...? Investoren!“.

„Eine Zustimmung zu diesem Abkommen wäre fahrlässig. Es fördert eine Handelspolitik aus dem letzten Jahrhundert“, warnen die Organisationen. Derzeit würden lediglich Investoren weitergehende Rechte und besseren Marktzugang erhalten. Das zeige eindeutig, wo die Prioritäten der EU lägen. „Während im Rahmen des 'Green Deal' ambitionierte Versprechungen zu Klima- und Umweltschutz gemacht werden, wird hier ein Abkommen geschlossen, das diese Anstrengungen konterkariert“, sagte der Misereor-Handelsexperte Armin Paasch. Die EU-Regierungen sollten das Abkommen so nicht annehmen.

Die Organisationen weisen in ihrer Publikation darauf hin, dass sich die Situation der Menschen in Mexiko seit der Unterzeichnung des ersten EU-Mexiko-Abkommens im Jahr 2000 nicht verbessert, sondern zum Teil sogar verschlechtert habe. Vor allem die Menschenrechtslage in Mexiko sei prekär.

Die Organisationen fordern stattdessen eine Neuausrichtung der EU-Handelspolitik, die Standards auf beiden Seiten des Atlantiks erhöhe, öffentliche Daseinsvorsorge und Ernährungssouveränität stärke und regionale Wertschöpfung nicht untergrabe. Dazu könne ein verbindliches und sanktionsbewehrtes Nachhaltigkeitskapitel beitragen, das auch menschenrechtliche Sorgfaltspflichten für Unternehmen festschreibt, heißt es. Außerdem dürfe es keine Sonderklagerechte für Konzerne geben. Alle Kapitel sollten zudem grundlegend neu verhandelt werden, wobei Nachhaltigkeit, Umwelt und Menschenrechte Vorrang haben müssten.

© KNA