„Frau Merkel muss endlich klar Farbe bekennen: Auch bei ihren Auslandsgeschäften müssen deutsche Unternehmen dafür Sorge tragen, dass Menschenrechte geachtet werden. Dies ist keine Kür, sondern Pflicht“, erklärte der Venro-Vorsitzende Bernd Bornhorst am Donnerstag in Berlin.
Der Widerstand des Finanzministeriums und deutscher Unternehmerverbände gegen jegliche Form der Kontrolle sei nicht nachvollziehbar, klagte Heike Drillisch, Koordinatorin des Netzwerks für Unternehmensverantwortung. „Es wird Zeit, dass die Bundesregierung die richtigen Lehren zieht und die Unternehmen überprüfbar in die Verantwortung nimmt.“
Gemeinsam mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) sprachen sich Misereor, die Deutsche Kommission Justitia et Pax und die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung am Mittwoch ebenfalls für verbindliche gesetzliche Vorgaben aus. Geregelt werden solle, dass die Vergabe öffentlicher Aufträge und Außenwirtschaftsförderung nur zugelassen werden, wenn Unternehmen ihrer menschenrechtlichen Verantwortung und Sorgfaltspflicht nachkommen. Opfern müsse die Möglichkeit gegeben werden, eine Entschädigung einzuklagen, wenn deutsche Unternehmen ihre Menschenrechtsverpflichtungen im Ausland missachteten, so das Bündnis.
Gesetze statt freiwillige Selbstverpflichtungen
Der Vorsitzende der Deutschen Kommission Justitia et Pax, der Trierer Bischof Stephan Ackermann, erklärte, viele Arbeitnehmer weltweit lebten trotz einer Beschäftigung an oder sogar unter der Armutsgrenze. Oft hätten sie nicht einmal das Recht, sich gewerkschaftlich zu organisieren. Misereor-Hauptgeschäftsführer Pirmin Spiegel betonte, Deutschland trage dabei Mitverantwortung, denn auch deutsche Unternehmen bezögen Rohstoffe und Produkte aus dem Ausland, die unter menschenverachtenden Bedingungen gewonnen oder hergestellt würden.
Der DGB-Vorsitzende Rainer Hoffmann meinte, freiwillige Selbstverpflichtungen der Wirtschaft hätten sich nicht bewährt. Um Menschenrechte in der Wirtschaft zu schützen und zu fördern, „wäre ein beherzter gesetzlicher Rahmen für eine menschenrechtliche Sorgfaltspflicht sinnvoll“.
Bei einem Staatssekretärstreffen am heutigen Freitag soll der Entwurf des Aktionsplans erneut diskutiert und der Streit zwischen den Ressorts beigelegt werden. Ob sich die Ministerien tatsächlich auf einen gemeinsamen Aktionsplan einigen können, wird sich zeigen. (lek mit Material von KNA)
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