Erzbischof Schick: Asia Bibi muss ausreisen dürfen
Bild: © KNA

Erzbischof Schick: Asia Bibi muss ausreisen dürfen

Bedrängte Christen ‐ Weltkirche-Bischof Ludwig Schick fordert die internationale Gemeinschaft zum Einsatz für die Freilassung und Ausreise der pakistanischen Christin Asia Bibi auf.

Erstellt: 07.11.2018
Aktualisiert: 07.11.2018
Lesedauer: 

Weltkirche-Bischof Ludwig Schick fordert die internationale Gemeinschaft zum Einsatz für die Freilassung und Ausreise der pakistanischen Christin Asia Bibi auf. Dies richte sich auch an die Bundesregierung, sagte der Vorsitzende der Kommission Weltkirche der Deutschen Bischofskonferenz am Dienstagabend der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).

Man müsse Bibi und ihrer Familie die Ausreise ermöglichen und ihr Asyl gewähren. Es gelte, den enormen Druck von der Christin und ihren Angehörigen, aber auch von der pakistanischen Regierung zu nehmen.

Auch die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes forderte die Bundesregierung am Dienstagabend in Berlin auf, Asia Bibi und ihre Familie auf dem Weg der humanitären Hilfe nach Deutschland zu holen und ihnen politisches Asyl zu gewähren.

Die Aufhebung des Todesurteils gegen die Christin durch Pakistans Obersten Gerichtshof vor einer Woche hatte zu massiven Protesten radikaler Muslime geführt. Aus Todesangst halte sich die Familie versteckt, zitiert das Hilfswerk „Kirche in Not“ Bibis Ehemann Ashiq Masih.

Die Regierung in Islamabad sicherte der radikalislamischen Partei TLP zuletzt zu, Asia Bibi dürfe das Land nicht verlassen. Zudem könne es einen Antrag auf Neueröffnung des Verfahrens geben. Derzeit ist die Frau weiter im Gefängnis. Sie war 2009 wegen Blasphemie angeklagt und 2010 zum Tode verurteilt worden.

Das Todesurteil gegen Asia Bibi wurde 2014 von einem Gericht in Lahore bestätigt. Im Juli 2015 ordnete ein anderes Gericht die vorläufige Aussetzung der Vollstreckung an; ein erneutes Berufungsverfahren verzögerte sich immer wieder. Laut pakistanischen Medien erhielten nun die Richter Drohungen von Islamisten. Blasphemie gilt im islamisch geprägten Pakistan als Kapitalverbrechen. In der Praxis werden darunter verächtliche Äußerungen und Taten gegen den Islam, den Koran und den Propheten Mohammed verstanden.

© KNA