Staatspräsident Wladimir Putin hatte im Januar zahlreiche Verfassungsänderungen auf den Weg gebracht, nicht aber eine Erwähnung Gottes im Grundgesetz. Das Unterhaus des Parlaments, die Staatsduma, unterstützte die Reform vor gut einer Woche in der ersten von drei Lesungen einstimmig. Über viele Fragen wird allerdings noch diskutiert. Das russische Volk soll laut Putin die endgültige Entscheidung über die Verfassungsreform haben. Erst nach einer erfolgreichen Volksabstimmung werde er die Änderungen unterzeichnen.
Russlands jetzige Verfassung stammt von 1993. Putin hat nun vorgeschlagen, dass künftig die Abgeordneten den Regierungschef und die Minister nominieren. Zudem solle etwa der Vorrang russischer Gesetze vor internationalem Recht festgeschrieben werden und der Staatspräsident weitere Befugnisse erhalten. Er soll etwa Gesetzesvorhaben dem Verfassungsgericht zur Prüfung vorlegen und beim Oberhaus des Parlaments (Föderationsrat) die Entlassung von Richtern beantragen können.
Kyrill I. äußerte sich zu der Verfassungsreform bei einem Empfang zum elften Jahrerstag seiner Inthronisierung als Patriarch von Moskau und ganz Russland.