Die Rechte der Ureinwohner stünden meist nur auf dem Papier, kritisierte die GfbV anlässlich des Tages der indigenen Völker am Mittwoch. Selbst Paragrafen, die den Ureinwohnern in Verfassungen gewidmet seien, seien oft nur Absichtserklärungen und keine einklagbaren Richtlinien. Deshalb litten indigene Gemeinschaften nach wie vor unter Landraub und Vertreibung oder Zwangsumsiedlung. Umweltzerstörungen führten zur Vernichtung ihrer Existenzgrundlage.
Die Menschenrechtsorganisation forderte die internationale Gemeinschaft dazu auf, eine völkerrechtlich bindende Konvention zum Schutz der indigenen Rechte auf den Weg zu bringen. So könnten beispielsweise die rund 700.000 Afar in Eritrea bei den Vereinten Nationen viel leichter um Hilfe gegen staatliche Willkür bitten.
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