Kriegsverbrechen im Ausland können in Deutschland vor Gericht
Völkerstrafrecht ‐ Ausländische Soldaten sind in Deutschland nicht vor einer Strafverfolgung von Kriegsverbrechen geschützt. Dies geht aus einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hervor. Demnach können sie sich nicht auf ein Recht auf Immunität berufen.
Aktualisiert: 27.07.2022
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Ausländische Soldaten sind in Deutschland nicht vor einer Strafverfolgung von Kriegsverbrechen geschützt. Dies geht aus einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hervor. Demnach können sich Soldaten als „staatliche Hoheitsträger“ nicht auf ein Recht auf Immunität berufen. Behörden und Justiz hätten somit das Recht, Verstöße von ausländischen Soldaten oder anderen staatlichen Vertretern gegen das Völkerstrafgesetzbuch zu verfolgen, so der BGH. Das höchste deutsche Strafgericht sprach von einer Grundsatzentscheidung.
Im konkreten Fall ging es um einen in Deutschland verhafteten Afghanen, dem in Afghanistan Kriegsverbrechen vorgeworfen werden. Der Soldat habe Gefangene bedroht und misshandelt sowie den Leichnam eines Taliban-Kommandeurs „als Trophäe“ an einem Wall öffentlich zur Schau gestellt.
Das Oberlandesgericht München verurteilte den Mann zu zwei Jahren Haft. Der Generalbundesanwalt legte den Fall dem BGH zur Revision vor. Die Bundesrichter bestätigten nun das Münchner Urteil und nutzten das Verfahren zur grundsätzlichen Befassung mit Fragen etwaiger Immunität ausländischer Soldaten.
Zur Debatte hatte auch gestanden, die Klärung des Verhältnisses von Bundesrecht und Völkerstrafrecht dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Der BGH entschied aber, es gebe keinen Zweifel, dass der Soldat keine Immunität genieße. Der BGH wies den Fall an das Oberlandesgericht München zurück, um das Strafmaß neu festzulegen.
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Anklage wegen der Begehung von Kriegsverbrechen erhoben (via Bundesanwaltschaft) Strafverfahren gegen ... wegen Verdachts eines Kriegsverbrechens (via Oberlandesgericht München)© Text: KNA