Nahostkonflikt

Anhörung zu Völkermord-Verfahren gegen Deutschland im April

Den Haag  ‐ Wegen der Unterstützung Israels wirft Nicaragua der Bundesrepublik Beihilfe zu einem mutmaßlichen Völkermord an Palästinensern vor. Das oberste UN-Gericht entscheidet nach Ostern über einstweilige Maßnahmen.

Erstellt: 18.03.2024
Aktualisiert: 18.03.2024
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Nach der Klage Nicaraguas gegen Deutschland wegen Beihilfe zu einem mutmaßlichen Völkermord an den Palästinensern findet am 8. und 9. April eine Anhörung vor dem Internationalen Gerichtshof statt. Darin geht es um eine Eilentscheidung über vorläufige Maßnahmen gegen Deutschland, wie das Gericht in Den Haag am Freitag mitteilte. Am 8. April werden die nicaraguanischen Beschwerdeführer zwei Stunden lang ihre Argumente darlegen; am 9. April antworten die Rechtsvertreter Deutschlands.

Nicaragua hatte am 1. März beim Internationalen Gerichtshof Antrag auf ein Verfahren gegen die Bundesrepublik gestellt. Der Vorwurf lautet, dass Deutschland mit seiner politischen, finanziellen und militärischen Unterstützung Israels an einem „mutmaßlichen Völkermord“ teilnehme und gegen andere völkerrechtliche Normen verstoße.

Die autoritäre Regierung in Managua begründete ihre Klage zudem mit einer Einstellung deutscher Zahlungen für das Palästinenser-Hilfswerk UNRWA. Dieses steht im Verdacht, dass einige seiner rund 13.000 Ortskräfte im Gazastreifen an den Terroranschlägen vom 7. Oktober beteiligt waren.

Deutschland hatte nach Bekanntwerden der Anschuldigungen gegen UNRWA entschieden, vorerst keine neuen Mittel für die UN-Organisation in Gaza zu bewilligen. Ohnehin stünden „derzeit keine neuen Zusagen an“, teilte das Auswärtige Amt Ende Januar mit.

Am 1. März, also dem Tag, an dem Nicaragua seine Klage einreichte, erklärte die Behörde in Berlin, man wickele die humanitäre Hilfe für Gaza augenblicklich über andere internationale Organisationen wie das Rote Kreuz, das Welternährungsprogramm WFP und Unicef ab und habe dafür weitere 20 Millionen Euro bereitgestellt. Die Bundesregierung werde „im Lichte des Fortgangs der UNRWA-Untersuchungen ebenfalls über die Bewilligung neuer Mittel entscheiden“, so das Auswärtige Amt.

KNA