Raues Klima für Kirche in China

Raues Klima für Kirche in China

China ‐ Chinas Behörden verschärfen ihr Vorgehen gegen bislang eher unbehelligt im Untergrund agierende Kirchen. Ein Vorgriff auf das neue Religionsgesetz?

Erstellt: 15.01.2018
Aktualisiert: 19.03.2024
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Die Polizei lässt das Gelände absperren, dann deponieren Bauarbeiter Sprengstoff im Inneren der Kirche. Wenig später stürzt das Gebäude ein. Was der Detonation standgehalten hat, wird von Bulldozern und Presslufthammern plattgemacht. Umgerechnet 2,4 Millionen Euro hatten die Menschen vor knapp zehn Jahren für den Bau ihrer Kirche, der Golden Lampstand Church, in Linfen im nördlichen China gesammelt.

Linfen liegt in der Provinz Shanxi, die zu den ärmeren Regionen des Landes gehört. Wirklich reich ist hier niemand. Vom immensen Wirtschaftswachstum, das China in den vergangenen drei Jahrzehnten erlebt hat, haben viele Dörfer in Shanxi nichts abbekommen. Aber die Menschen sind gläubig. Und als ein Ehepaar, evangelikale Christen, eine Kirche bauen will, sind die Anwohner begeistert. Schon bald wächst die Golden Lampstand Church zu einer landesweit bekannten Mega-Kirche mit 50.000 Mitgliedern heran.

Doch von Anfang an gibt es Schwierigkeiten mit den Behörden. Denn die Lampstand Church agiert im sogenannten Untergrund. Offiziell gilt im kommunistischen China Religionsfreiheit; allerdings müssen sich Gemeinden und Priester bei den dafür zuständigen kirchlichen Dachorganisationen registrieren – die wiederum vom Staat gelenkt werden. Die Lampstand Church gehört nicht der offiziellen Staatskirche an, ebenso wie Tausende andere Gemeinden.

Viele dieser Untergrund- oder Hausgemeinden, die sich in privaten Räumen treffen, bleiben von Polizei- und Parteifunktionären unbehelligt. Dafür aber war die Kirche in Linfen zu auffällig, zu groß; und so wurden bereits früher Fensterscheiben eingeschlagen und Bibeln gestohlen. Die drastische Maßnahme des nun erfolgten Abrisses begründet die staatlich kontrollierte Zeitung „Global Times“ damit, dass die Kirche ohne die notwendigen Genehmigungen errichtet worden sei.

Ein ähnliches Schicksal ereilte Ende Dezember eine katholische Kirche in der benachbarten Provinz Shaanxi. Nur eine Woche vorher wird die Gemeinde in Zhifang über den bevorstehenden Abriss informiert. Das Gotteshaus noch einmal zu betreten, wird den Gläubigen verboten. In den Sozialen Netzwerken zeigen Dorfbewohner Fotos vom Bauschutt, der einmal ihre Kirche war.

Laut dem vatikanischen Pressedienst Asianews belegen Dokumente, dass die Behörden den Bau der Kirche vor 20 Jahren explizit erlaubt hatten. Der zuständige Bischof Wu Qinjing schreibt wenig später in einer Mitteilung, lokale Behördenvertreter hätten ihn aufgesucht und sich für das Vorgehen entschuldigt. Es werde nun gemeinsam nach einer Lösung gesucht. Die Kirche liegt in der Nähe einer Autobahn; angeblich soll die Lokalregierung das Land benötigt haben. In China werden immer wieder Häuser abgerissen, wenn diese größeren Bauprojekten im Weg stehen.

Im nordwestlich gelegenen Xinjiang wurde am 31. Dezember zudem eine protestantische Kirche geschlossen. Kurz zuvor bringen Sicherheitsbeamte den Pfarrer, Lou Yuanqi, auf die Polizeiwache, wo er mehrere Stunden verhört wird, wie die US-Organisation China Aid berichtet. Beobachter werten solche Vorfälle als möglichen Vorgriff auf das überarbeitete Religionsgesetz, das im Februar in Kraft tritt – und das eine noch stärkere Kontrolle religiöser Aktivitäten vorsieht.

„Bislang wurde religiöses Leben in der Grauzone, das heißt außerhalb des vom Staat vorgeschriebenen rechtlichen Rahmens, von den lokalen Behörden oft toleriert – nach dem Motto 'ein Auge auf, ein Auge zu'„, sagt Katharina Wenzel-Teuber vom China-Zentrum in Sankt Augustin. Ein Ziel der revidierten „Vorschriften für religiöse Angelegenheiten“ scheine es zu sein, diese Grauzonen zu schließen.

Wenn es aber stimme, dass die katholische Kirche in Zhifang über die notwendigen Papiere verfügt habe, „hätte sie nicht einfach so abgerissen werden dürfen“, betont Wenzel-Teuber; „weder nach den bisher geltenden noch nach den revidierten Vorschriften“.