Die Eröffnung des Konzils
Als zur Konzilseröffnung am 11. Oktober 1962 knapp 2.500 Konzilsväter in den Petersdom in Rom einziehen, trägt Papst Johannes XXIII. nicht die Papstkrone, sondern eine seiner Mitren. Nicht als Herrscher zeigt er sich, sondern als Hirte; als ein Hirte, der sich nicht länger auf Händen tragen lassen will: Als die Konzilsprozession den Petersdom erreicht, lässt sich Johannes XXIII. ausdrücklich vom päpstlichen Tragsessel absetzen, den er bis dorthin benutzt, um von den vielen auf dem Petersplatz versammelten Menschen besser gesehen werden zu können.
Als er seinen Gang durch die langen Reihen der Konzilsväter beendet hat, stimmt er kniend das „Veni, Creator Spiritus“ („Komm, Schöpfer Geist“) an, bevor er schließlich den für ihn vorbereiteten Platz einnimmt: auf einem einfachen Sitz am Petrusgrab. Vermeintlich kleine Gesten mit letztlich richtungweisender Wirkung.
Freude und Hoffnung
Das Konzil löst „Freude und Hoffnung“ aus und wird zu einem „neuen Pfingsten“ für die Kirche, wie Papst Johannes XXIII. es im Vorfeld der ersten wirklich weltweiten Kirchenversammlung erhofft, worum er gebetet und wofür er sich eingesetzt hat – und mit ihm über 3.000 Konzilsväter und im weiteren Verlauf auch (wenige) Konzilsmütter aus allen Teilen der Welt. Während der insgesamt 178 Treffen im Laufe von drei Jahren werden schließlich 16 Dokumente verabschiedet.
Darin leitet die Kirche als „pilgerndes Volk Gottes“ und im neu erwachten Bewusstsein für die eigene Sündhaftigkeit eine Liturgiereform ein, betont die kollegiale Verantwortung sämtlicher (Orts-)Bischöfe für die gesamte Kirche und ruft alle Glieder der Kirche zur Verbreitung des Evangeliums im kirchlichen Auftrag auf.
Das Konzil entscheidet zugunsten der Ökumene, der Religionsfreiheit und für einen verstärkten Dialog mit den nichtchristlichen Religionen und den Nichtgläubigen; nahezu spektakulär ist die Anerkennung der Juden als auserwähltes Volk Gottes. Das kirchliche Lehramt steht nicht über dem biblischen Gotteswort, sondern hat ihm zu dienen; die Irrtumslosigkeit der Heiligen Schrift wird nur noch für die Heilsaussagen in Anspruch genommen, nicht auch für die historischen oder naturwissenschaftlichen Aussagen.