„Wir haben eine Verantwortung für unser gemeinsames Haus und die Bewahrung der Schöpfung – aber auch für alle Menschen darin“, betonte der Präsident von Missio München, Monsignore Wolfgang Huber. Der Oberste Gerichtshof in Delhi ordnete zunächst für Juli 2019 die Umsiedlung von Ureinwohnern an, die kein verbrieftes Bleiberecht besitzen. Nun soll es jedoch im September 2019 eine weitere Anhörung geben.
Nach Missio München garantiert Indiens Forstgesetz den Waldbewohnern ein Landrecht, wenn sie nachweisen können, dass ihre Familien seit mindestens drei Generationen in einer bestimmten Region leben. Doch von den knapp drei Millionen Anträgen auf Anerkennung der Bleiberechte wurden bislang mindestens 1,2 Millionen abgelehnt. „Die indigenen Einwohner, unter ihnen viele Christen, gehören zu den bedrohtesten Bevölkerungsgruppen. Trotz ihrer per Gesetz gesicherten Rechte werden sie von der indischen Regierung nicht ausreichend geschützt“, so Monsignore Huber.
Insgesamt zählen laut Missio rund 104 Millionen Menschen in Indien zu den sogenannten indigenen Stammesgruppen, das sind knapp zehn Prozent der indischen Gesamtbevölkerung.
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