Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass künftig befristete Wiedereinreiseverbote bei wiederholtem Missbrauch des Freizügigkeitsrechts möglich sind. Das Aufenthaltsrecht von Arbeitssuchenden soll auf sechs Monate beschränkt werden. Um einen Doppelbezug von Kindergeld zu verhindern, sollen zudem Anträge nur noch bei Angabe der Steuernummern bewilligt werden. Schwarzarbeit und Scheinselbstständigkeit sollen stärker bekämpft werden.
Er hoffe, dass das Gesetz noch in diesem Jahr in Kraft trete, sagte de Maizière. Geprüft werde indes auf Anregung der CSU noch, ob das Kindergeld für Eltern, deren Kinder im Heimatland verblieben sind, an die Höhe im Heimatland angepasst werden könne, so der Minister.
Unterstützung für Kommunen
Über die Neuregelung der Freizügigkeit hinaus will der Bund die besonders von EU-Zuwanderung betroffenen Kommunen stärker unterstützen. 10 Millionen der angekündigten 200 Millionen Euro Bundesmittel seien bereits in diesem Jahr abrufbar, sagte Bundessozialministerin Andrea Nahles (SPD). Darüber hinaus werde der Bund sich als Akuthilfe mit 25 Millionen Euro an der Unterbringung der EU-Zuwanderer beteiligen. Auch in der Gesundheitsversorgung würden die Kommunen entlastet, sagte Nahles.
Der Deutsche Städtetag zeigte sich über die zugesagte finanzielle Unterstützung erfreut. Der Missbrauch von Sozialleistungen sei indes nicht die Hauptsorge der Städte, sagte Hauptgeschäftsführer Stephan Articus. Es kommt vor allem darauf an, Integrationsprobleme vor Ort zu bewältigen.
Kritik von Caritas und Diakonie
Caritas und Diakonie kritisierten, dass der Bericht ein verfälschtes Bild der Situation zeichne. „Die allermeisten EU-Zuwanderer kommen nach Deutschland, um zu arbeiten“, sagte Caritas-Präsident Peter Neher. Selbstverständlich müsse Missbrauch geahndet werden. Doch dies gelte für alle Bürger. Begrüßenswert sei indes, dass Schwarzarbeit stärker bekämpft werden solle.
Der Diakonie-Vorstand für Sozialpolitik, Maria Loheide, betonte, dass „Missbrauchsfälle“ im Freizügigkeitsrecht, bei Sozial- oder Familienleistungen die Ausnahme seien. Einwanderung in erwünschte und unerwünschte einzuteilen, sei innerhalb der EU nicht zulässig, so Loheide.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisierte eine „populistische Attitüde“ des Berichts. Der Verband forderte die Bundesregierung auf, von den geplanten Restriktionen bei Sozialleistungen Abstand zu nehmen.