Im Interview der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) sagte Kroker: „Wir hoffen, dass man in Ruanda wahrnimmt, wenn jemand wegen einer Beteiligung an schlimmen Verbrechen nicht davonkommt.“ Der Prozess in Deutschland sei nur „ein einzelnes Puzzleteil“; es sei aber zu hoffen, dass das weltweite Strafrecht davon profitiere.
Prozesse in mehreren europäischen Ländern
Während des Völkermords in Ruanda waren 1994 binnen drei Monaten bis zu 800.000 Tutsi und gemäßigte Hutu von radikalen Hutu-Milizen ermordet worden. Vor dem 20. Jahrestag der Massaker Anfang April haben in mehreren europäischen Ländern neue Ermittlungen und Prozesse gegen mutmaßliche Täter von damals begonnen. Vor einem Pariser Geschworenengericht muss sich seit Anfang Februar Pascal Simbikangwa, Cousin des ruandischen Ex-Präsidenten Juvenal Habayarimana, verantworten.
Im ersten und bislang einzigen Prozess zum ruandischen Völkermord 1994 vor deutschen Gerichten musste sich Rwabukombe seit 2011 vor dem Oberlandesgericht Frankfurt verantworten. Deutschland verfolgt seit 2002 nach dem Weltrechtsprinzip bestimmte Verbrechen im Ausland, auch wenn sie nicht an Deutschen oder durch Deutsche verübt wurden. Damals trat das sogenannte Völkerstrafgesetzbuch in Kraft. In diesem Zuge wurde 2002 auch der permanente Internationale Strafgerichtshof in Den Haag etabliert.
Amnesty International stellt Deutschland ein gutes Zeugnis auf dem Gebiet des Weltrechts aus. Es gehöre zu den größten Geldgebern des Haager Gerichtshofs und habe das neue Statut des Internationalen Strafgerichtshofs und andere Weiterentwicklungen des Völkerstrafrechts rasch in nationales Recht umgesetzt.