Ähnlich äußert sich der
Katholische Deutsche Frauenbund (KDFB)
. Frauen, die bis zu 24 Stunden lang pflegebedürftige Menschen versorgten, müssten unter das Arbeitszeitgesetz fallen, stellt KDFB-Vizepräsidentin Beate Born klar. Ihr Verband fordert gesetzliche Nachjustierungen, „damit die bisher gängige Praxis wie ungeregelte Arbeitszeiten, mangelnde soziale Absicherung und Niedriglöhne bis hin zur Ausbeutung der Frauen beendet wird“, so Born weiter.
Die Forscherinnen von „care@work“ appellieren zudem an die Politik, sich aktiv um die Einrichtung existenzsichernder Beschäftigungsverhältnisse zu bemühen. Minijobs seien zwar ein Weg aus der Schwarzarbeit in Privathaushalten, doch auch sie öffneten meist keinen Zugang zur Krankenversicherung und nur unzureichenden Rentenversicherungsschutz.
„Nichts anderes als Ausbeutung“
„Was hier stattfindet, ist nichts anderes als Ausbeutung“, sagt auch die KAB-Bundesvorsitzende Regina-Dolores Stieler-Hinz. „Statt jetzt das Inkrafttreten der ILO-Konvention still und leise unter den Teppich zu kehren, ist die Bundesregierung in der Pflicht, rechtliche Grauzonen zu durchlüften und zugunsten der Betroffenen reinen Tisch zu machen.“
Um Hausangestellte über ihre Rechte aufzuklären, empfiehlt die Hildesheimer Forschungsgruppe die gezielte Förderung von Beratungsstellen. „Vor allem in ländlichen Gebieten wäre eine mobile, flexible Beratung der Betreuungskräfte notwendig“, sagt Stefanie Visel vom Institut für Sozial- und Organisationspädagogik. Zudem solle ein Rechtshilfefonds eingerichtet werden, der Musterprozesse von Hausangestellten unterstützen könnte. Die Live-Ins machten im Vergleich zu den Reinigungskräften zwar nur eine kleine Gruppe aus. Rechtsverletzungen seien jedoch für keinen Betroffenen akzeptabel, sagt Scheiwe: „Das Abkommen, das jetzt in Deutschland in Kraft tritt, ist ein Signal, daran etwas zu ändern.“
Von Paula Konersmann