Einen deutlichen und unstrittigen Missbrauch menschenrechtlicher Begriffe sieht Bielefeldt daher dann gegeben, wenn im Namen des Glaubens zu Hass und Gewalt aufgerufen wird. „Religionsfreiheit darf kein Blockadeinstrument werden. Es kann niemals ein Titel sein, unter dem Verletzungen und Hassreden Rechtfertigung finden“, gibt er unmissverständlich zu verstehen.
Trotz allem bleibt es eine Gratwanderung. Wo beginnen die Rechte des Einzelnen, wo enden die Rechte einer Religionsgemeinschaft? Selbstverständlich können Diskriminierung, Verfolgung und gewaltsame Übergriffe nicht hingenommen und mit keinem Gesetz der Welt gerechtfertigt werden. Aber wie steht es um die Grauzonen?
Wege der Versöhnung
Eine britische Standesbeamtin weigert sich, gleichgeschlechtliche Paare zu trauen. Sie klagt vor dem Europäischen Gerichtshof und verliert. Das gleiche Schicksal traf einen Paartherapeuten, der ein homosexuelles Paar nicht behandeln wollte. Beide haben jetzt keine Arbeit mehr.
Die westlichen Gerichte haben hier der Religionsfreiheit ihre Schranken zugewiesen und sich eindeutig positioniert. Diesen Weg betrachtet Heiner Bielefeldt jedoch kritisch. „Manchmal kann es von Vorteil sein, Probleme mit der Pinzette, nicht mit dem Hackebeil zu lösen“, so sein Fazit. Die ideologische Debatte werde durch solche Urteile unnötig befeuert.