Das Europaparlament unterstützt die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Steuersätze von 0,1 Prozent für den Handel mit Anteilen und Anleihen und 0,01 Prozent für den Handel mit Derivaten. Für Staatsanleihen und Transaktionen durch Pensionsfonds sollen bis 2017 nur die halben Steuersätze gelten.
Die Kampagne
Steuer gegen Armut
sieht die Entscheidung des Europaparlamentes kritisch. Zwar seien die Forderungen der Abgeordneten in einigen Punkten über den Entwurf der EU-Kommission hinausgegangen, andererseits sei das Europaparlament der Finanzindustrie durchaus entgegengekommen, beispielsweise in Bezug auf die Besteuerung von Pensionsfonds. Die Kampagne befürchtet eine Verwässerung des FTS-Gesetzes: „Wenn schon das EP (Europaparlament), das einer der stärksten Befürwortern der FTS ist, auf die Banken und Fonds zugeht, dann werden die Regierungen das noch ein deutliches Stück weiter tun können.“, heißt es in einer am Freitag veröffentlichten Stellungnahme der Kampagne.
Das Europaparlament hat in der Frage der Finanztransaktionssteuer kein Mitentscheidungsrecht, sondern nimmt lediglich eine beratende Rolle ein. Es liegt nun am Rat der Mitgliedsländer, die an der verstärkten Zusammenarbeit zur Einführung der FTS teilnehmen, eine Einigung zu finden. Neben Deutschland wollen sich Belgien, Estland, Frankreich, Italien, Griechenland, Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien und Spanien an der Finanztransaktionssteuer beteiligen.
(lek)